Haus- und Badeordnung
Haus- und Badeordnung (AGB)
Haus- und Badeordnung für die Nutzung der AlbThermen
§ 1 Zweck
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den AlbThermen.
§ 2 Verbindlichkeit
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Sie ist für alle Haus- und Badegäste verbindlich.
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Das Hausrecht kann von jedem Mitarbeiter angewendet werden. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter in Bezug auf die Haus- und Badeordnung ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Entgelt für die Benutzung der Anlage nicht erlassen. Dem Nutzer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Ein für z. B. Mehrfachkarten gezahltes Entgelt ist auf Verlangen des Nutzers anteilig zur noch verbleibenden bzw. reduzierten Gültigkeitsdauer zurückzuerstatten. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
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Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden im Foyer und auf der Homepage bekannt gegeben.
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Der Bade- und Saunabereich ist 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
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Erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen.
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Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
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Für verloren gegangene Karten, Wertschecks oder Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. Wertschecks haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ende des Ausstellungsjahres. Punktekarten haben eine preisgebundene Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum, insgesamt eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ende des Ausstellungsjahres.
§ 4 Zutritt
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Der Besuch der AlbThermen steht grundsätzlich jeder Person frei. Für bestimmte Fälle gelten nachfolgende Einschränkungen.
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Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
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Kinder über 8 und unter 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer erwachsenen Person. Für die Zeitdauer des Aufenthaltes liegen Verantwortung und Aufsichtspflicht bei der Begleitperson. Kinder unter 8 Jahren wird kein Zutritt gewährt.
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Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, Personen mit geistiger Behinderung, sowie Personen, die unter Ohnmachts- und/oder Krampfanfällen leiden, ist die Nutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
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Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zum Bad verschaffen, und/oder unberechtigt kostenpflichtige Leistungen nutzen, werden sofort des Bades verwiesen und angezeigt.
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Wer sich den Zutritt zum Bad in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, handelt strafbar und wird angezeigt. Auch der Versuch ist strafbar und wird angezeigt.
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Der Zutritt ist Personen nicht gestattet:
- die unter Einfluss berauschenden Mittel stehen,
- die Tiere mit sich führen,
- die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichenBescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
- die verfassungswidrige Tätowierungen offen tragen.
§ 5 Verhaltensregeln
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Die AlbThermen sind ein Bewegungs- und Erholungsbad, kein Sportbad. Das Wasser hat eine Temperatur von 32° bis 38° Celsius.
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Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Handlungen und Darstellungen zu unterlassen.
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Die Einrichtungen der AlbThermen einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher und schuldhafter Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
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In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für Bekleidung. Im Thermenbereich ist handelsübliche Badekleidung zu tragen. Das Tragen von Bade-Burkini ist gestattet.
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Die Benutzung der textilen Sauna ist nur in trockener Badekleidung gestattet. Ein ausreichend großes Liegetuch, das der Körpergröße entspricht, ist auf die Holzbank zu legen. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
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Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
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Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
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Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung.
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Vor der Benutzung der Becken und Saunen muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden. Körperrasuren jeglicher Art, sowie Maniküre, Pediküre, Haare tönen und färben sind zu unterlassen. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
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Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. Das Tragen von rutschfesten Badeschuhen ist empfehlenswert.
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Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nicht im Gastronomiebereich der Thermen und Saunawelt verzehrt werden. Das Mitbringen alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.
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Zerbrechliche Behälter wie Glas oder Porzellan dürfen nicht mitgebracht werden.
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Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
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Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
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Garderobenschränke und Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Der Nutzer ist verpflichtet, die Garderobenschränke und Wertfächer ordnungsgemäß zu verschließen und Chiparmband bzw. Schlüssel sorgfältig zu verwahren. Bei Verlust des Chiparmbands wird der Schrankinhalt an den Nutzer erst nach eingehender Überprüfung ausgegeben. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
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Liegen dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
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Das Springen oder Baden in der Erms ist untersagt.
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Wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt, wird empfohlen, mit einer Badedauer von 5 –10 Minuten zu beginnen. Die folgenden Bäder sollten jeweils um 3 – 5 Minuten bis zur Höchstdauer von 20 Minuten gesteigert werden. Nach dem Bad sollte unbedingt 10 –15 Minuten geruht werden.
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Der Gastronomiebereich ist mit einem trockenen Bademantel oder Badetuch zu betreten.
§ 6 Verhalten in der Saunaanlage
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Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
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Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen wie Ruheräume und Gastronomie gelten besondere Bestimmungen.
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Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
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Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
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Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
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Die Gastronomie darf nur in einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
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Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
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In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
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Technische Einbauten wie Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
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In Schwitzräume sollte nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.
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Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden. Aus Sicherheitsgründen werden diese seitlich vor den Schwitzräumen abgestellt.
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Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbstmitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.
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Vor Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.
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In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
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In der Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nicht mitgenommen und benutzt werden.
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Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
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Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.
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Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden. Das Mitbringen von Essenzen, insbesondere das Aufschütten auf den Ofen, ist untersagt.
§ 7 Haftung
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Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
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Die Haftungsbeschränkung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Parkplätzen der AlbThermen abgestellten Fahrzeuge.
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Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
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Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und das Chiparmband/den Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
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Bei schuldhaftem Verlust der vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände (Chip-Armband/Schlüssel für Garderobenschränke/Wertfächer) wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Für die wirtschaftliche Neubeschaffung eines Chiparmbands werden 25 Euro berechnet. Für wirtschaftliche auf dem Chiparmband verbuchte Kosten für Konsum (Essen/Trinken) wird eine Rechnung gestellt. Bei Verlust des Wertfachschlüssels wird eine Rechnung in Höhe des entstandenen Schadens gestellt. Dem Nutzer wird für alle vorgenannten Fälle ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
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Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inkrafttreten
Die Haus- und Badeordnung tritt am 01.08.2020 in Kraft. Die bisher gültige Fassung für die AlbThermen tritt gleichzeitig außer Kraft.
Bad Urach, 20.09.2024